Verkauf der HP PageWide-Drucker gestoppt
Memjet erreicht eine Unterlassungsverfügung gegen Hewlett Packard

26.11.2015 ► Auf Antrag von Memjet Technology hat das Landgericht München eine Unterlassungsverfügung gegen Hewlett Packard erlassen. Darin wird HP Deutschland GmbH untersagt, die derzeit verwendeten HP-841-Druckköpfe, die in den Druckern der HP-PageWide-Familie verbaut sind, zum Verkauf anzubieten, zu vertreiben und zu importieren. Streitgegenstand der Klage, die Memjet im letzten August eingereicht hat, sind die Druckköpfe, die das seitenbreite Bedrucken von Medien in einem Durchgang ermöglichen.
Das Landgericht hält demnach eine Verletzung des deutschen Teils des Europäischen Patents 1 292 451, dessen Inhaber Memjet ist, für glaubhaft. HP strebt jedoch die Aufhebung der einstweiligen Verfügung an. Gegenüber unserer Redaktion erklärte HP zwar, dass man zu laufenden Verfahren generell keine Aussagen mache, doch gelte das Urteil nur für die Großformatdrucker der PageWide- Serie, nicht jedoch für die Office-Drucker. Offensichtlich sind auch die Inkjet-Rollensysteme nicht betroffen.

 

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