bvdm gegen Mindestlohngesetz
Eingriff in Arbeitsbedingungen der Druckindustrie

27.06.2014 ► Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales am 30. Juni 2014 hat der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) in einer Stellungnahme noch einmal auf die Bedenken der Druckindustrie gegen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes hingewiesen. „Wer glaubt, als Hochlohnbranche sei die Druckindustrie nicht betroffen, irrt. Auch Unternehmen, die keinen einzigen Arbeitnehmer zu einem Lohn von 8,50 Euro beschäftigen, werden die Auswirkungen zu spüren bekommen“, warnt Dr. Paul Albert Deimel, Hauptgeschäftsführer des bvdm.
Sorge bereitet dem bvdm auch der „Sog-Effekt“ des Mindestlohns auf Branchen-Tarifverhandlungen. Das Verhandlungsgleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften könnte durch Anpassungen des Mindestlohns, die der Entwicklung der einzelnen Branchen widersprechen, empfindlich gestört werden. Weiter weist der bvdm darauf hin, dass die im Gesetz vorgesehene „Bürgenhaftung“ von Auftraggebern Unternehmen einem völlig unkalkulierbaren Risiko aussetzt. Auftraggebern eine Haftung für die Mindestlohnansprüche sämtlicher bei beauftragten Dienstleistungsunternehmen, Werkunternehmern und deren Subunternehmern beschäftigten Arbeitnehmern aufzubürden, ist aus Sicht des bvdm daher vollkommen inakzeptabel. „Die Auswirkungen des geplanten Mindestlohns auf die Druckindustrie werden gravierend sein, wenn der Gesetzesentwurf nicht noch wesentliche Änderungen erfährt“, warnt Deimel.

• http://www.bvdm-online.de

 

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